
Wer eine Immobilie erbt, sieht sich in der Regel mit großen Herausforderungen konfrontiert. Der Verlust eines Angehörigen ist für sich allein genommen schon eine emotionale Belastung. Wurde eine Immobilie hinterlassen, muss zusätzlich viel geklärt werden:
Das sind nur einige von vielen Fragen, mit denen sich Hinterbliebene, die eine Immobilie geerbt haben, auseinandersetzen müssen – und das möglicherweise unter Zeitdruck, wenn sich Amtsgericht und Finanzamt mit ihren Fragen und Forderungen melden. Wurde die Immobilie einer Erbengemeinschaft hinterlassen, ist die Erbschaftsabwicklung noch komplexer und birgt erhebliches Konfliktpotenzial.
Damit Sie zum Verbleib der geerbten Immobilie eine Entscheidung treffen können, die für Sie und eventuell weitere Beteiligte auch in Zukunft tragbar ist, gibt es unsere einfühlsamen, erfahrenen Berater. Wir helfen Ihnen nicht nur mit der erforderlichen Fachkompetenz und Objektivität durch diese Zeit, sondern auch mit der nötigen Sensibilität und zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, die Sie für das Haus, die Wohnung oder das Grundstück haben.
Gern nehmen wir zu Beginn eine ausführliche Wertermittlung vor, denn nur so können Sie herausfinden, ob sich die Annahme der Erbschaft finanziell für Sie lohnt.
Sie möchten das Erbe antreten, aber die Immobilie nicht selbst bewohnen? Dann stellen wir Ihnen gern die verschiedenen Optionen vor und erklären Ihnen zum Beispiel, wie wir Sie mit einer maßgeschneiderten Vermarktung und unserem ganzheitlichen Rundum-Service beim Verkauf unterstützen können.
Lassen Sie sich von uns in dieser schweren Zeit helfen und nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.